Allgemeine Vertragsgrundlagen Fotodesign

1.  ALLGEMEINES

1.1 Für alle Verträge über Fotografie- und Fotodesign-Leistungen zwischen Anja Müller und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVG. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Die AVG von Anja Müller gelten auch, wenn Anja Müller in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Anja Müller ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

2.  VERTRAGSGEGENSTAND

Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Anja Müller schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Die Übergabe sogenannter »offener« Dateien oder »RAW« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.

 

3.  VERGÜTUNG

3.1 Die Anfertigung von Fotografien und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Anja Müller für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung Sonder- und/oder Mehrleistungen von Anja Müller, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Anja Müller eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

3.2 Fotografien bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen auf der Grundlage des jeweils aktuellen AGD Vergütungstarifs Design, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde.

Der Vergütungstarif Design wird dem Auftraggeber auf Anfrage von Anja Müller zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

3.3 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.4 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält Anja Müller auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.5 Für folgende Nebenkosten wird bereits mit Vertragsschluss die folgende Vergütung vereinbart:

Verbrauchsmaterialien und Kosten für technische Ausarbeitungen oder zusätzlich erforderliche Ausrüstung werden nach dem tatsächlichen Aufwand bzw. Miete pro Tag gesondert berechnet.

Fahrt- und Reisekosten, einschließlich Kosten für erforderliche Versicherungen, werden im üblichen Umfang gesondert berechnet. Dabei wird bei Nutzung eines PKWs der Durchschnitt eines Mittelklasse-PKW mit Abschreibung berechnet, derzeit € 0.62/Kilometer entsprechend ADAC-Autokostenberechnung.

Die Nachbearbeitung bei digitaler Produktion wird mit 25 EUR pro angefangenen 15 Minuten berechnet.

3.6 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

 

4.  FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME, VERZUG

4.1 Anja Müller wählt die Fotografien aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Fotografien, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende

Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er von Anja Müller finanzielle Vorleistungen, die

25% der vereinbarten Vergütung übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

4.3 Bei Zahlungsverzug kann Anja Müller bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

 

5.  NUTZUNGSRECHTE

5.1 Jeder an Anja Müller erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

5.2 Die Fotografien dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Fotodesigner zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

Jede auch nur teilweise Nachahmung einer Fotografie ist unzulässig, soweit hierbei die in der Fotografie verkörperte schöpferische Leistung übernommen wird. 

5.3 Anja Müller räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

5.4 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Anja Müller.

5.5 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

5.6 Originale, Negative und Abzüge der Fotografien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Fotodesigners weder im Original noch bei der Reproduktion digitalisiert werden. Sie dürfen ebenso wenig wie digitale Fotodateien verändert (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Anwendung von Social Media-Filtern, Colorierung oder auch jede Veränderung bei der Bildwiedergabe wie Veröffentlichung in Ausschnitten) oder an Dritte weitergegeben werden, soweit dies nicht vom Vertragszweck gedeckt ist.

5.7 Anja Müller hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner

Werkleistungen zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an seiner Werkleistung zu gefährden.

 

6.  NAMENSNENNUNGSPFLICHT

6.1 Anja Müller ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von Anja Müller namentlich zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Anja Müller, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser zu verlangen.

6.2 Sollte eine Zustimmung von Anja Müller zur Digitalisierung vorliegen, hat der Auftraggeber bei der digitalen Erfassung und Nutzung sicher zu stellen, dass der Name Anja Müller mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird und die Bilddaten in Absprache mit dem Fotodesigner mit wirksamen technischen Schutzmaßnahmen versehen werden.

 

7.  SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Fotografien, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.

7.2 Anja Müller ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Anja Müller entsprechende Vollmacht zu erteilen.

7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Anja Müller abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Anja Müller im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Miet-Equipment, Fotomodelle und Reisen). Anja Müller ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien oder Miet- / Studio-Equipment etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.

7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

8.  EIGENTUM AN ENTWÜRFEN UND DATEN

8.1 An Fotografien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt. 8.2 Sind Originale an Anja Müller zurückzugeben, hat dies nach vereinbarter – bzw. wenn nichts vereinbart wird – nach angemessener Frist und unbeschädigt zu geschehen. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Anja Müller. Diese ist nicht verpflichtet, RAW-Daten oder offene Dateien an den Auftraggeber herauszugeben.

Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 8.4 Hat Anja Müller dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Anja Müller geändert werden.

8.5 Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers.

 

9.  VERLUST, BESCHÄDIGUNG UND VERSPÄTETE RÜCKGABE VON FOTOMATERIAL

9.1 Sind Materialien an Anja Müller zurückzugeben und ist der Auftraggeber zur Rückgabe des ihm überlassenen Materials in einwandfreiem Zustand nicht in der Lage, so hat er Schadensersatz zu leisten. Der Fotodesigner ist in diesem Fall berechtigt, EUR 1.000,00 für jedes Original und EUR 200,00 für jedes Duplikat zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Anja Müller bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

9.2 Bei Überschreitung der Frist nach Ziff. 8.2 und für den Fall, dass die Frist nicht bestimmt ist, nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist zur Rückgabe, ist Anja Müller berechtigt, 1,00 EUR pro Tag und Original zu verlangen, niemals jedoch mehr als 5% der Auftragssumme. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Anja Müller bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

 

10.  KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG, BELEGEXEMPLARE UND EIGENWERBUNG

10.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind Anja Müller Korrekturmuster vorzulegen.

10.2 Die Produktionsüberwachung durch Anja Müller erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

10.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Anja Müller mindestens 1 einwandfreies Belegexemplar unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.

10.4 Anja Müller ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern Anja Müller nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss Anja Müller für seine Werbezwecke selbst einholen.

 

11.  HAFTUNG

11.1 Anja Müller haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Gegenständen,

Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Anja Müller auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

11.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Anja Müller gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Fotodesigner trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Fotodesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

11.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Anja Müller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Anja Müller von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11.4 Der Auftraggeber hat Fotografien auf etwaige Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Fotografien entfällt jede Haftung von Anja Müller für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

11.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Anja Müller geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

11.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Anja Müller haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Sie wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihr bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung durch Anja Müller. 

 

12.  VERTRAGSAUFLÖSUNG

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Anja Müller die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte bzw. böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

 

13.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Anja Müller in München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

Stand 05/22